INFO Rechtsschutz / RISIKO

Welche Risiken möchte ich abdecken?
Vor Abschluss der Versicherung sollten Konsumenten zunächst klären, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, die sie abdecken möchten. So können Risiken ausgeschieden werden, die gar nicht eintreten können (Wer z.B. nie fremde Fahrzeuge lenkt, braucht auch keine Lenker-Rechtsschutzversicherung). Andere Risiken wiederum könnten schon anderweitig abgedeckt sein (z.B.: Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz durch die Arbeiterkammer-Mitgliedschaft; Mietrechtsschutz durch die Mitgliedschaft in einem Mieterverein, etc.). Zudem bieten auch Haftpflichtversicherungen (z.B.: KFZ-Haftpflicht oder Privathaftpflicht) Rechtsschutz zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen. Werden Sie daher nach einem Verkehrsunfall geklagt, zahlt die Prozesskosten ohnehin die Haftpflichtversicherung, wollen Sie jedoch selbst ohne Kostenrisiko klagen, brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung.

Versicherungssumme
Die Versicherungssummen (=Kosten, die von der Versicherung pro Schadensfall maximal übernommen werden) bewegen sich in einer Bandbreite von € 35.000,-- bis € 120.000,--. Für den Großteil der Rechtsschutzfälle sind auch die geringeren Versicherungssummen ausreichend. Bei langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren mit hohem Streitwert können aber höhere Versicherungssummen notwendig sein. Bei vielen Anbietern kann die Versicherungssumme gegen einen Prämienzuschlag angehoben werden.

Laufzeit, Dauerrabatt
Angeboten werden zumeist Verträge mit einer Laufzeit von drei bzw. zehn Jahren. Verträge mit einer längeren als dreijährigen Laufzeit können von Konsumenten zwar zum dritten Jahr und dann jährlich vorzeitig gekündigt werden. Der für die lange Laufzeit eingeräumte Dauerrabatt (zumeist 20 % der Jahresprämie) ist dann allerdings zurückzuzahlen. Bei kürzeren Verträgen können Konsumenten flexibler auf neue oder bessere Produkte umsteigen, ohne mit Rückforderungen konfrontiert zu sein. Die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ bieten Einjahresverträge an.

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