INFO Rechtsschutz /Prämie sparen

Bedarfsgerechtes Produkt
Ein individueller Zuschnitt des Versicherungsschutzes auf Ihre persönlichen Risiken ist besonders wichtig (eine gute Beratung kann Ihnen dabei helfen). Risiken denen Sie nicht ausgesetzt sind (z.B.: Lenker-Rechtsschutz, wenn Sie nie fremde Fahrzeuge lenken) oder die Sie anderweitig ausreichend versichert haben (z.B.: Arbeitsgerichts- und Sozialversicherungsrechtsschutz durch Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer) müssen Sie nicht versichern. Das spart Prämie!

Prämienzahlung!
Zahlung mit Einziehungsermächtigung spart die ansonsten verrechneten "Erlagscheingebühren" (ca. € 1,--) und bei vielen Versicherern auch die für unterjährige Prämienzahlung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) verrechneten Zuschläge (bis zu 6% der Prämie).

Kombination von Privat- und Kfz-Rechtsschutz
Die Kombination von zwei Verträgen (z.B.: Privat- mit Kfz-Rechtsschutz) ist zumeist günstiger als zwei Einzelverträge.

Selbstbehalt
Für einen Selbstbehalt im Schadensfall (z.B. 10% der Versicherungssumme) bieten manche Versicherer eine (allerdings nicht allzu hohe) Prämienersparnis von 10 % bis 15 % an.

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